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Marketing-Insights

EU AI Act ab 2. August 2026: Wann Sie KI-Bilder und KI-Videos auf Ihrer Website kennzeichnen müssen – und wie Sie das komplett vermeiden

Müssen Sie ab dem 2. August 2026 wirklich jedes KI-Bild und KI-Video auf Ihrer Website als „künstlich erzeugt" kennzeichnen – und wie schützen Sie Ihre Marke am einfachsten davor?

Mika Maaz
Mika Maaz
CEO & Gründer
10. August 2026
14 Min. Lesezeit
Teamfoto des Foto und Videografie Teams bei der Content Produktion für Marketing und Social Media Projekte

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50). Wer KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Deepfakes veröffentlicht – auch auf einer ganz normalen Firmen-Website – muss diese Inhalte für Nutzer klar und erkennbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Die Deepfake-Definition ist dabei so weit gefasst, dass praktisch jedes fotorealistische KI-Bild darunterfallen kann, selbst wenn keine echte Person zu sehen ist. Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Für uns als Marketing-Agentur ist die Antwort auf dieses Problem denkbar einfach – und sie ist zugleich unser Kern: Wir produzieren alle Inhalte selbst und mit echten Menschen vor Ort. Foto- und Videoproduktion, Drohnenaufnahmen, Shootings direkt beim Kunden. Wer bei uns eine Website bekommt, bekommt echte Bilder von echten Orten – keine synthetischen KI-Motive. Damit entsteht das Kennzeichnungsproblem gar nicht erst, und Ihre Marke wirkt authentisch statt „künstlich beschriftet".

Kurz gesagt: Der AI Act macht KI-Bilder auf Websites zur Compliance-Baustelle. Unser Full-Service-Ansatz mit echter Content-Produktion umgeht diese Baustelle vollständig.


Gilt die Kennzeichnungspflicht rückwirkend – auch für Inhalte von vor dem 2. August 2026?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht wirkt nicht rückwirkend: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 sowohl erzeugt als auch veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission stellt in ihrem offiziellen FAQ ausdrücklich klar, dass vor diesem Datum erzeugte Inhalte nicht rückwirkend gekennzeichnet werden müssen – eine freiwillige Nachkennzeichnung ist erwünscht, aber nicht verpflichtend (Europäische Kommission – FAQ zu Artikel 50).

Entscheidend ist dabei ein feiner, aber wichtiger Unterschied: Es kommt auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an, nicht allein auf die Erstellung. Ein KI-Inhalt, der zwar vor dem Stichtag erzeugt, aber erst danach veröffentlicht wird, fällt unter die Kennzeichnungspflicht. Wer also ein älteres KI-Bild neu auf die Website stellt oder eine Seite neu ausspielt, sollte das im Blick behalten.

Für Anbieter von KI-Systemen, die bereits vor dem Stichtag am Markt waren, gibt es zudem eine kurze Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50(2). Für Sie als Website-Betreiber lautet der praktische Merksatz aber einfach: Alte, bereits online stehende Inhalte genießen Bestandsschutz – alles, was Sie ab dem 2. August 2026 neu veröffentlichen, sollte sauber gekennzeichnet oder von vornherein kennzeichnungsfrei sein.


Ab dem 2. August 2026 setzt die EU-Kommission die Transparenzregeln des AI Act aktiv durch.

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er wird in Stufen scharfgeschaltet, und die Stufe, die ab August 2026 greift, betrifft ausdrücklich die Transparenz von KI-Inhalten. Die EU-Kommission hat dazu eigene „Guidelines on Transparency of AI-generated Content" und einen freiwilligen „Code of Practice" veröffentlicht, dem sich bereits über 180 Organisationen angeschlossen haben. Durchgesetzt werden die Regeln vom AI Office der Kommission gemeinsam mit den nationalen Behörden – inklusive Melde- und Whistleblower-Kanälen (Europäische Kommission).

Wichtig für alle, die eine Website betreiben: Das ist keine Angelegenheit nur für Tech-Konzerne. Sobald Sie KI-erzeugte Medien öffentlich zeigen – auf der Startseite, im Blog, in einer Anzeige – sind Sie potenziell in der Pflicht.


Was genau schreibt Artikel 50 des EU AI Act vor?

Artikel 50 des AI Act regelt die Transparenzpflichten und ruht auf vier Säulen: KI-Interaktion (Chatbots), synthetische Medien (Bild, Ton, Video), Deepfakes und KI-generierte Informationstexte. Für jede dieser Kategorien gilt: Der Nutzer muss erkennen können, dass Inhalt oder Kommunikation von einer KI stammen.

Konkret verlangt Artikel 50 (re.think Consulting):

Bei Chatbots und Voicebots müssen Anbieter und Betreiber spätestens beim ersten Kontakt offenlegen, dass die Person mit einem KI-System interagiert. Bei synthetischen Medien – also KI-generierten Bildern, Audios und Videos – müssen die Anbieter der KI-Systeme maschinenlesbare Markierungen einbauen, etwa nach dem C2PA-Standard, als digitales Wasserzeichen oder in den Metadaten. Bei Deepfakes müssen die Betreiber, also diejenigen, die den Inhalt einsetzen und veröffentlichen, eine explizite, gut sichtbare Kennzeichnung anbringen. Und bei KI-generierten Texten mit öffentlichem Informationsbezug ist eine Kennzeichnung nötig – es sei denn, ein Mensch hat den Text vor Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Der entscheidende Punkt für Website-Betreiber steckt in Säule drei: Die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes liegt beim Betreiber – und Betreiber sind Sie, sobald Sie ein KI-Bild auf Ihre Seite stellen.


Welche KI-Inhalte müssen auf einer Website gekennzeichnet werden?

Auf einer Website kennzeichnungspflichtig sind vor allem: KI-generierte Bilder, KI-Videos, KI-Stimmen bzw. KI-Audio sowie KI-Texte mit Öffentlichkeitsbezug, die kein Mensch redaktionell geprüft hat. Faustregel: Zeigt oder erzählt ein Inhalt etwas, das in der realen Welt so existieren könnte, und ist er von einer KI erzeugt, braucht er einen Hinweis.

Übertragen auf eine typische Unternehmens-Website heißt das:

Ein KI-generiertes Titelbild auf der Startseite – etwa ein „Team", ein „Bürogebäude" oder eine „Produktszene", die es real nie gab – ist ein klassischer Kandidat für die Kennzeichnungspflicht. Ein KI-Erklärvideo mit synthetischer Stimme oder einem KI-Avatar fällt ebenfalls darunter. KI-generierte Stockfotos, die echte Menschen oder Orte imitieren, sind betroffen. Und KI-Texte in Ratgebern oder News-Bereichen können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie der öffentlichen Information dienen und niemand sie redaktionell verantwortet.

Nicht betroffen sind reine technische Bildbearbeitungen wie Farb- und Lichtkorrekturen sowie stilistische Hilfen wie Rechtschreib-, Grammatik- oder Übersetzungsassistenz. Das ist ein wichtiger, oft übersehener Unterschied: Ein echtes Foto mit KI leicht optimieren ist etwas anderes als ein Bild komplett von einer KI erzeugen lassen.


Muss wirklich fast jedes KI-Bild als Deepfake gekennzeichnet werden?

In der Praxis ja – die Deepfake-Definition des AI Act ist bewusst sehr weit gefasst. Als Deepfake gelten „KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen oder Orten ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen würden". Das erfasst ausdrücklich auch frei erfundene, aber fotorealistische Inhalte – etwa ein synthetisches Gesicht, das gar keine reale Person darstellt.

Rechtsexperten fassen es so zusammen: Kennzeichnungspflichtig ist jeder KI-Inhalt, der „etwas zeigt, das in der realen Welt so existieren könnte" – selbst wenn kein echter Mensch nachgebildet wurde. Damit rutscht ein Großteil der KI-Bilder, die heute für Websites und Social Media generiert werden, in die Kennzeichnungspflicht.

Ausgenommen sind praktisch nur offensichtlich unrealistische Darstellungen – das oft zitierte Beispiel ist eine Sphinx mit ausgebreiteten Schwingen über dem Eiffelturm. Für eine seriöse Firmen-Website ist genau das aber wertlos: Sie wollen ja keine absurden Fantasiebilder, sondern glaubwürdige, realistische Motive. Und genau die sind kennzeichnungspflichtig.

Das ist der Kern des Problems: Je professioneller und realistischer ein KI-Bild wirkt, desto sicherer muss es gekennzeichnet werden.


Wie müssen KI-Inhalte richtig gekennzeichnet werden?

Die Kennzeichnung muss klar, eindeutig und beim ersten Wahrnehmen erkennbar sein – nicht im Kleingedruckten versteckt. Je nach Medium unterscheiden sich die Anforderungen (Datenschutz-Generator):

Bei Bildern empfiehlt sich ein prominentes, unverwechselbares Icon oder ein sichtbares Overlay, idealerweise direkt ins Bild integriert, damit der Hinweis auch bei Download oder Screenshot erhalten bleibt. Ein zusätzlicher Hinweis in der Bildbeschreibung erhöht die Barrierefreiheit für Screenreader. Bei Videos braucht es ein dauerhaft sichtbares Icon oder einen visuellen bzw. akustischen Disclaimer, bei längeren Inhalten regelmäßig wiederholt. Bei Audio genügt kein Texthinweis – hier ist ein gesprochener Hinweis zu Beginn (und bei langen Spuren wiederholt) erforderlich. Bei Texten reichen klare Formulierungen wie „Dieser Text wurde von einem KI-System generiert" oder „Sie kommunizieren mit einem KI-System".

Zusätzlich verlangt der AI Act auf Anbieterseite maschinenlesbare Markierungen (Wasserzeichen, Metadaten, C2PA), damit auch Systeme KI-Inhalte automatisch erkennen können. Die EU stellt dafür Vorschläge für einheitliche Icons bereit, deren Nutzung derzeit freiwillig ist.

Für Sie als Unternehmen bedeutet das im Alltag: zusätzlicher Aufwand, laufende Kontrolle und ein sichtbarer „KI"-Stempel auf Bildern, die eigentlich Vertrauen aufbauen sollen. Genau hier beginnt der Marketing-Nachteil.


Wer ist verantwortlich – der KI-Anbieter oder Sie als Website-Betreiber?

Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern – und die für Sie unangenehme Pflicht liegt beim Betreiber, also bei Ihnen. Der Anbieter (der KI-Entwickler, z. B. hinter einem Bildgenerator) muss maschinenlesbare Markierungen in die erzeugten Dateien einbauen. Der Betreiber – jedes Unternehmen, das solche Inhalte einsetzt und öffentlich zeigt – muss die sichtbare Kennzeichnung für die Nutzer sicherstellen und Deepfakes deutlich markieren.

Das lässt sich nicht wegdelegieren: Sobald ein KI-Bild oder KI-Video auf Ihrer Domain liegt, sind Sie der Betreiber, der die Kennzeichnung verantwortet. Der Umstand, dass ein Dienstleister das Bild erstellt hat, entbindet nicht automatisch von der Pflicht – im Zweifel haften Sie für das, was auf Ihrer Website steht.

Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es zwar reduzierte Dokumentationspflichten, die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes gilt jedoch auch für KMU ohne Erleichterung. Die Vorstellung „das betrifft nur die Großen" ist damit ausdrücklich falsch.


Welche Ausnahmen gibt es von der Kennzeichnungspflicht?

Die wichtigste Ausnahme ist die echte menschliche redaktionelle Kontrolle bei Texten – und diskretere Kennzeichnung bei Kunst und Satire. Beides hilft einer normalen Firmen-Website aber nur begrenzt.

Konkret gilt: KI-Texte brauchen keine Kennzeichnung, wenn ein Mensch sie vor Veröffentlichung substanziell redaktionell geprüft und verantwortet hat – eine bloße Formalkontrolle reicht nicht. Technische Bildkorrekturen (Farbe, Licht) und stilistische Assistenz (Grammatik, Übersetzung) sind ohnehin ausgenommen. Künstlerische, kreative oder satirische Werke dürfen die Kennzeichnung dezenter platzieren, etwa im Abspann oder in den Metadaten. Und offensichtlich unrealistische Darstellungen brauchen keine Deepfake-Kennzeichnung.

Der Haken: Für fotorealistische KI-Bilder auf einer seriösen Website greift praktisch keine dieser Ausnahmen. Sie sind weder Satire noch offensichtlich unrealistisch, und die Text-Ausnahme gilt eben nur für Texte, nicht für Bilder und Videos. Wer also mit KI-Motiven arbeitet, kommt um die sichtbare Kennzeichnung kaum herum.


Was kostet ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des AI Act können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist der Bußgeldrahmen, den der AI Act für Transparenzverstöße vorsieht.

Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist das theoretische Maximum weniger das Thema als das realistische Nahfeld-Risiko: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten. Wenn eine fehlende KI-Kennzeichnung als Wettbewerbsverstoß gewertet wird, kann sie kostenpflichtig abgemahnt werden – ein Ärgernis, das schnell teuer und rufschädigend wird, lange bevor eine Behörde überhaupt aktiv wird.

Dazu kommt das Vertrauensrisiko: Eine Website voller „KI-generiert"-Hinweise sendet an Kunden genau das falsche Signal – nämlich, dass hier nichts echt ist. Der wirtschaftliche Schaden entsteht also nicht nur durch Bußgelder, sondern durch verlorenes Vertrauen.


Warum sind KI-Kennzeichnungen ein echtes Problem für Marketing und Markenvertrauen?

Weil ein sichtbarer „KI-generiert"-Stempel dem Grundziel jeder Marke widerspricht: Vertrauen und Authentizität. Menschen buchen bei Menschen. Sie vertrauen echten Gesichtern, echten Räumen, echten Ergebnissen. Ein Hotel, dessen Wellnessbereich als KI-Bild mit Kennzeichnung auf der Startseite prangt, verliert genau den emotionalen Effekt, für den die Seite gebaut wurde.

Wir sehen das in unserer täglichen Arbeit im Bayerischen Wald sehr deutlich: Was funktioniert, sind authentische Aufnahmen, die zeigen, wie ein Ort wirklich aussieht, riecht und sich anfühlt. Beim Wellnessresort Das Stemp haben echte, aufwendig produzierte Inhalte zu über 75 Millionen Aufrufen, mehr als 120.000 neuen Followern und +240 % Buchungsanfragen geführt (nachzulesen in unserer Case Study zu Das Stemp). Solche Zahlen entstehen nicht durch synthetische Bilder, sondern durch echte Emotion.

Ein KI-Kennzeichnungshinweis auf einem Marketing-Bild ist damit doppelt schädlich: Er ist rechtlich vorgeschrieben, sobald man KI nutzt, und er untergräbt genau die Wirkung, die das Bild erzeugen sollte. Die eleganteste Lösung ist deshalb nicht, besser zu kennzeichnen – sondern das Problem gar nicht erst zu haben.


Wie umgehen wir bei milemedia das Kennzeichnungsproblem komplett?

Ganz einfach: Wir produzieren alle Inhalte selbst, mit echten Menschen, echter Kamera und echten Orten – deshalb fällt bei den Websites unserer Kunden keine KI-Kennzeichnungspflicht für Bilder und Videos an. Genau das ist einer unserer stärksten Vorteile im aktuellen Umfeld.

Bei uns läuft die Content-Produktion vollständig im Haus. Wir kommen zum Shooting vor Ort, fotografieren und filmen professionell, setzen bei Bedarf unsere eigene Drohne für Luftaufnahmen ein und produzieren daraus die Bilder und Videos für Website, Social Media und Kampagnen. Foto- und Videoproduktion ist eine unserer Kernleistungen (milemedia Leistungen) – kein zugekaufter Nebeneffekt.

Das heißt: Wenn Sie bei uns eine Website beauftragen, sind Sie nicht auf KI-Bilder oder KI-Videos angewiesen. Wo andere Agenturen und Website-Baukästen auf synthetische Stockmotive und Bildgeneratoren zurückgreifen – die ab dem 2. August 2026 gekennzeichnet werden müssen – liefern wir echtes Material von Ihrem Betrieb, Ihrem Team, Ihren Räumen. Damit ist die Kennzeichnungsfrage für die visuellen Inhalte Ihrer Seite von vornherein erledigt.

Und bei Texten? Auch hier sind wir auf der sicheren Seite: Unsere Blog- und Website-Texte werden redaktionell von Menschen verantwortet und geprüft – genau die Konstellation, die der AI Act als Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht vorsieht.


Was heißt das konkret, wenn Sie bei uns eine Website bekommen?

Sie bekommen eine Website, die authentisch wirkt und in Sachen KI-Transparenz auf der sicheren Seite steht – ohne dass Sie sich um Artikel 50 kümmern müssen. Wir denken die Rechtslage von Anfang an mit, damit Ihre Seite nicht in ein paar Monaten nachgerüstet werden muss.

In der Praxis bedeutet unser Full-Service-Ansatz für Sie: Wir übernehmen die komplette Content-Produktion intern – Fotografie, Videografie, Drohnenaufnahmen, Bildbearbeitung und Texte. Sie erhalten echte Bilder Ihres eigenen Betriebs statt austauschbarer KI-Motive, die ohnehin bald einen Warnhinweis tragen müssten. Ihre Website, Ihre Social-Media-Kanäle und Ihre Anzeigen greifen auf denselben, authentischen Content-Pool zu, was Ihre Marke konsistent und glaubwürdig macht. Und Sie haben einen Ansprechpartner für alles, statt Bilder, Text, Technik und Rechtsfragen auf mehrere Dienstleister zu verteilen.

Diesen Weg gehen wir bereits mit Betrieben in der ganzen Region – von Wellnesshotels wie dem Gut Feuerschwendt über Gastronomie wie die Pizzeria Grimaldi bis hin zu Handwerks- und Industriebetrieben wie TGA Weber (über 1,2 Mio. organische Aufrufe monatlich). Der gemeinsame Nenner: echter Content, echte Ergebnisse. Wie wir dabei Websites bauen, die auch Direktbuchungen und Anfragen bringen, zeigen wir in unserem Beitrag zu Webdesign für Hotels, und wie authentische Betreuung Communitys aufbaut, in unserem Beitrag zu Community Management für Hotels.

Wer bei uns startet, kann das direkt über unsere Leistungen oder unser Kontaktformular anstoßen – wir schauen uns Ihre aktuelle Website an und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie beim Thema KI-Transparenz stehen.


Checkliste: Ist Ihre Website ab dem 2. August 2026 auf der sicheren Seite?

Prüfen Sie Ihre Website anhand dieser Punkte – jedes „Nein" ist ein potenzielles Risiko:

Enthält Ihre Startseite KI-generierte Bilder von Menschen, Räumen oder Produkten, die es real so nicht gibt? Nutzen Sie KI-Videos oder KI-Stimmen in Erklär- oder Imagefilmen? Verwenden Sie KI-Stockfotos, deren Herkunft Sie nicht sicher kennen? Gibt es KI-Texte in Blog oder Ratgeber, die niemand redaktionell verantwortet? Läuft auf der Seite ein Chatbot, ohne dass er sich als KI zu erkennen gibt? Und ganz praktisch: Wüssten Sie im Zweifel, welche Ihrer Inhalte KI-generiert sind und gekennzeichnet werden müssten?

Wenn Sie bei einem dieser Punkte zögern, lohnt sich ein Blick von außen. Wir prüfen im Rahmen unserer Strategie & Beratung, wo Ihre Website beim Thema KI-Transparenz steht – und ersetzen kritische KI-Inhalte bei Bedarf durch echtes, selbst produziertes Material.


Häufige Fragen zum EU AI Act und zur KI-Kennzeichnungspflicht (FAQ)

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht? Die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50) gelten seit dem 2. August 2026. Ab diesem Datum setzt die EU-Kommission die Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte, Chatbots und Deepfakes aktiv durch.

Muss ich jedes KI-Bild auf meiner Website kennzeichnen? In der Praxis fast immer, sobald es fotorealistisch ist. Die Deepfake-Definition des AI Act ist so weit gefasst, dass sie auch frei erfundene, aber realistisch wirkende KI-Bilder erfasst – selbst ohne echte Person. Ausgenommen sind nur offensichtlich unrealistische Darstellungen sowie reine technische Bildkorrekturen.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich – ich oder der KI-Anbieter? Beide, aber die sichtbare Kennzeichnung liegt beim Betreiber – also bei Ihnen, sobald der Inhalt auf Ihrer Website steht. Der KI-Anbieter muss nur maschinenlesbare Markierungen (Wasserzeichen, Metadaten) einbauen.

Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen? Ja. KMU haben zwar reduzierte Dokumentationspflichten, die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes gilt aber ohne Erleichterung auch für kleine Betriebe.

Muss ich KI-Texte auf meiner Website kennzeichnen? Nur, wenn sie der öffentlichen Information dienen und kein Mensch sie redaktionell geprüft hat. Texte, die ein Mensch substanziell überprüft und verantwortet, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen? Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, was höher ist. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen durch Konkurrenten.

Wie vermeide ich die Kennzeichnungspflicht am einfachsten? Indem Sie auf echte, von Menschen produzierte Inhalte setzen statt auf KI-Bilder und KI-Videos. Wir übernehmen bei milemedia die komplette Content-Produktion vor Ort – Fotografie, Videografie und Drohnenaufnahmen –, sodass für die visuellen Inhalte Ihrer Website gar keine KI-Kennzeichnungspflicht entsteht.


Fazit: Die einfachste Compliance ist echter Content

Der EU AI Act macht ab dem 2. August 2026 aus KI-Bildern und KI-Videos eine rechtliche Baustelle – mit sichtbaren Kennzeichnungen, laufender Kontrolle, Abmahnrisiko und einem Vertrauensverlust, der jedem Marketingziel zuwiderläuft. Man kann dieses Problem verwalten. Oder man kann es umgehen.

Wir haben uns immer für den zweiten Weg entschieden – lange bevor der AI Act das zum Vorteil machte. Weil wir alle Inhalte selbst produzieren, mit echten Menschen, echter Kamera und echten Orten, entsteht die KI-Kennzeichnungsfrage bei den Websites unserer Kunden für Bilder und Videos gar nicht erst. Das ist kein Trick, sondern unsere Überzeugung: Authentischer Content wirkt besser – und ist jetzt auch der sicherere Weg.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Website ab August 2026 auf der sicheren Seite ist, schauen wir gemeinsam drauf. Kontaktieren Sie uns – wir sind eine Marketing-Agentur aus Waldkirchen im Bayerischen Wald und begleiten regionale Betriebe von der Strategie über echte Content-Produktion bis zur fertigen, rechtssicheren Website.


Quellen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Auslegung des EU AI Act ist teilweise noch in Bewegung – unter anderem durch fortlaufend veröffentlichte Leitlinien der EU-Kommission. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine auf IT-, Datenschutz- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei. Wir teilen hier unsere Erfahrung aus der Praxis, ersetzen damit aber keine anwaltliche Prüfung.

Tags:#EU AI Act#KI-Kennzeichnungspflicht#KI-Inhalte kennzeichnen#Deepfake-Kennzeichnung

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